Kinderrechte Unter dreijähriger Kinder in der Kindertagespflege und Kita
Kinderrechte und deren Einhaltung sind in aller Munde. Die UNO-Generalversammlung hat bereits 1989 in einer Konvention 54 Kinderrechtsartikel festgelegt, die in öffentlichen Einrichtungen ausgehängt sein sollen. Sie blicken besonders auf die Bedürfnisse des Kindes, stärken den Schutz des Kindes und sollen ihm ermöglichen, sich als eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln.
Aber – was heißt das für die tägliche Arbeit mit den Kindern? Halten wir uns IMMER an die Kinderrechte? Und die Eltern? Was machen wir wenn wir feststellen, dass die Rechte der Kinder unseres Erachtens nicht eingehalten werden?
In dieser Fortbildung schauen wir uns die Kinderrechte genauer an und entwickeln gemeinsam Möglichkeiten wie diese praktisch mit unter dreijährigen Kindern umgesetzt werden können.
Im zweiten Teil des Tages sammeln wir konkrete Situationen in denen Eltern die Recht der Kinder womöglich nicht wahren und überlegen wie wir handeln.
Termine : Freitag 21.10.2022 von 8:30 – 15:00 Uhr 7 Ustd.
Veranstaltungsort: DRK Familienbildung
Anmeldung mit Kursnummer
DRK Familienbildung, Franz Heider Str. 58, 51469 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 – 95 99 016
Fax: 02202 – 95 99 017
Email: mailto:fbw@rhein-berg.drk.de